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Beitrag vom 22.06.2005
Für den Notfall neue Sperr-Notruf 116116
AVIVA-Redaktion
Unter dieser Rufnummer können ab dem 1. Juli 2005 über eine zentrale Sperrvermittlung EC- und Kreditkarten, Handys, Mitarbeiterausweise und weitere elektronische Berechtigungen gesperrt werden.
Damit führt Deutschland als erstes Land einen einheitlichen Sperrdienst zum Schutz vor Missbrauch bei Verlust von Karten und anderen sperrbaren Medien ein.
An dem am 20. Oktober 2004 eröffneten Ausschreibungsverfahren hat sich der Sperr e.V. - Verein zur Förderung der Sicherheit in der Informationsgesellschaft neben anderen Bewerbern erfolgreich durchgesetzt. Ausschlaggebend für den Zuschlag war das fundierte Realisierungskonzept des Sperr e.V. und die volle Erfüllung der Zuteilungsauflagen, wie beispielsweise die Non Profit-Organisation des Bedarfsträgers und seine ausschließliche Konzentration auf den Betrieb der Sperrvermittlung.
Der Sperr e.V. (www.sperr-notruf.de) als Initiator und Förderer des Sperr-Notrufs wird von einem breiten Netzwerk aus Wirtschaft, Politik und Verbänden, vor allem der Initiative D21, unterstützt. "Unsere langjährige Vorarbeit für die Einführung eines Sperr-Notrufs wird nun mit der Entscheidung über den Betrieb der 116116 honoriert", so der Vorstandsvorsitzende des Sperr e.V. Michael Denck.
Die HerausgeberInnen von sperrbaren Medien wie Banken, Kreditkartenunternehmen, Mobilfunkbetreiber, etc. sind aufgefordert, sich dem Sperr-Notruf 116116 anzuschließen, um ihren KundInnen die Vorteile dieses neuen Sicherheitssystems zu gewährleisten. Eine Ausweitung des Sperr-Notrufs auf Krankenkassenkarten, Kundenkarten, Online-Berechtigungen und weitere elektronische Berechtigungen ist vorgesehen.
Der Sperrdienst wird aus dem Inland entgeltfrei erreichbar sein und für Sprach- und Hörgeschädigte auch über Fax und Internet zur Verfügung stehen. Aus dem Ausland wird die Sperrvermittlung über die Landesvorwahl bzw. ergänzend über eine noch zu definierende Sonderrufnummer erreicht. Die über die 116116 eingehenden AnruferInnen werden von der Sperrvermittlung an die jeweils zuständigen Herausgeber von elektronischen Berechtigungen weitergeleitet, dort erfolgt dann die eigentliche Sperre der zu schützenden Medien. Eine vorherige Registrierung von Kundendaten und Passworten ist somit nicht erforderlich.
Der Bedarf für eine Notrufnummer zum Sperren von Karten und elektronischen Medien ist beachtlich: In Deutschland werden pro Jahr etwa sechs Millionen Karten und Handys gesperrt. Die heute für die VerbraucherInnen unübersichtliche Vielzahl an Servicenummern zum Sperren können nun im Notfall über die einheitliche Rufnummer 116116 erreicht werden
Weitere Informationen unter: www.sperr-notruf.de